Billigflieger werben gerne mit irreführenden Lockangeboten. Das wird künftig mit hohen Bußgeldern bestraft. Der Bundesrat hat dem Vorschlag von Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee zur Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung zugestimmt. Damit werden Bußgelder gegen undurchsichtige Preisgestaltung bei Flugtickets eingeführt.
Tiefensee: „Lockangebote mit falschen Angaben kommen Luftfahrtunternehmen, Reiseveranstalter und Reisevermittler jetzt teuer zu stehen. Bußgelder bis zu 25.000 Euro drohen allen, die versuchen, die Kunden zu täuschen. Damit schützen wir die Verbraucher vor irreführender Werbung und bösen Überraschungen bei der Flugbuchung. Neben dem Endpreis müssen auch die Steuern, Flughafengebühren sowie die sonstigen Zuschläge und Entgelte gesondert ausgewiesen werden. So erfährt der Fluggast präzise, was er wirklich zu zahlen hat. Kunden, die einen Verstoß gegen die Preistransparenz feststellen, können diesen über die Internetseite des Luftfahrt-Bundesamtes melden.“
Das zuständige Luftfahrt-Bundesamt (LBA) ist unter der Internet-Adresse www.lba.de zu erreichen. Stichwort: Bürger-Service, Fluggastrechte. (Foto:News-Reporter.NET/as)