/Ryanair zockt Fluggäste ab – eigene Auslegung der gesetzlichen Bestimmungen fürs HANDGEPÄCK

Ryanair zockt Fluggäste ab – eigene Auslegung der gesetzlichen Bestimmungen fürs HANDGEPÄCK

Die Flughafenbetreiber von Palma de Mallorca sahen sich gezwungen ihre Fluggäste auf großen Leuchttafeln auf die gesetzlichen Bestimmungen für das Handgepäck hinzuweisen. “ Laut gesetzlicher Bestimmungen dürfen Sie zu ihrem Handgepäck auch eine Tüte mit Produkten unserer Läden mit an Bord nehmen.“ Immer mehr Fluggäste hatten sich nämlich über die  Ryanair-Abzocke für das Duty-Free Handgepäck beim Flughafen beschwert.Ryanair schreibt in ihren Beförderungsbedingungen: Pro Fluggast darf höchstens ein Stück Handgepäck (ausgenommen Kleinkinder) mit einem Höchstgewicht von 10 kg und Höchstabmessungen von 55 cm x 40 cm x 20 cm mitgeführt werden. Handtaschen, Aktentaschen, Laptop-Computer, Fotoapparate, Einkäufe von Flughafengeschäften usw. müssen in diesem einen erlaubten Handgepäckstück verstaut werden.Zusätzliches oder zu großes/schweres Handgepäck wird am Flugsteig abgelehnt oder, falls möglich, gegen Bezahlung einer Gebühr von £60/€60 Frachtraum des Flugzeugs transportiert. Auf italienischen, spanischen, französischen und portugiesischen Inlandsflügen unterliegen Gebühren der Mehrwertsteuer gemäβ der geltenden Regierungssätze. (News-Reporter.NET)