Fällt während einer 14tägigen Kreuzfahrt über Norwegen, Island und Schottland ein Landgang in Reykjavik wegen schlechter Wetterlage aus, so rechtfertigt das keinen Anspruch auf eine Reisepreisminderung. Das Gericht befand, dass sich dazu der Charakter der Reise nicht verändert habe, auch wenn dadurch eine Übernachtung an Land ausgefallen sei. (Der Reiseveranstalter hatte freiwillig 450 € als Schadenersatz gezahlt – mehr sei nicht erforderlich gewesen.) (AmG Rostock, 47 C 381/11) Wolfgang Büser/ News-Reporter.NET
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