/Reiserecht: Auch bei erheblich verspäteten „Anschlussflügen“ stehen Ausgleichsleistungen zu

Reiserecht: Auch bei erheblich verspäteten „Anschlussflügen“ stehen Ausgleichsleistungen zu

Fluggäste, die mindestens drei Stunden später als vorgesehen am Zielflughafen ankommen, haben in der Regel einen Anspruch auf eine Ausgleichsleistung in Höhe von 250 Euro bis 600 Euro – je nach der Entfernung zum Zielort. Das gilt nach der neuesten Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs auch dann, wenn auf dem Weg zum letzten Flughafen Anschlussflüge verpasst werden. Und auch dann, wenn zwar die Verspätung zum Zeitpunkt des Abflugs weniger als drei Stunden betrug, sich aber bis zum Endziel auf mindestens drei Stunden gegenüber den planmäßigen Ankunftszeit ausweitet. Es kommt also nicht darauf an, in welchem Umfang sich der Flug bereits am Startflughafen verspätet hatte. (EuGH, C 11/11) Wolfgang Büser/ News-Reporter.NET