/„Mallorca-Police“ gilt nicht nur auf Mallorca

„Mallorca-Police“ gilt nicht nur auf Mallorca

Im Ausland einen Mietwagen zu nehmen, kann zu einem Problem werden. Denn oft besteht nur ein Mindestversicherungsschutz, der bei einem größeren Schadensfall vollkommen ungenügend ist. In einer solchen Situation haftet der Unfallverursacher aus eigener Tasche für den Rest. Und das kann teuer werden. Daher rät der Automobilclub Kraftfahrer-Schutz, bei Vertragsabschluss im Reisebüro oder im Internet, spätestens aber bei der Übernahme des Mietfahrzeugs die Deckungssummen genau zu prüfen. Darüber hinaus empfiehlt der Club, die Kfz-Versicherung für das eigene Auto zu Hause anzusehen. Denn etliche Verträge schließen das Führen fremder, gemieteter Pkw im Ausland mit ein, was auch als „Mallorca-Police“ bezeichnet wird.Entspricht der Versicherungsschutz des ausländischen Wagens nicht dem deutschen Standard und ist keine Mallorca-Police in der eigenen Kfz-Versicherung enthalten, ist es ratsam, mit seiner Versicherungsgesellschaft Kontakt aufzunehmen. Dieses Auslandsrisiko kann man in der Regel noch vor Beginn der Reise mit versichern.Übrigens gelten Mallorca-Policen nicht nur auf der Balearen-Insel, sondern meist in den geographischen Grenzen Europas. Das heißt auch, dass der Schutz in der Türkei nur im europäischen, nicht im asiatischen Teil östlich des Bosporus besteht. Die Gültigkeitsdauer ist in der Regel auf einen Monat beschränkt, in dem sich die versicherten Personen im Ausland aufhalten.Natürlich empfiehlt der KS, bei der Übernahme eines Mietwagens im Reiseland auch einen Blick auf dessen technischen Zustand zu werfen, besonders auf Reifen und Bremsen. Sind dabei größere Mängel erkennbar, sollte man den Wagen gleich zurückgeben. (Auto-Reporter.NET)