Der Bundesrat hat jetzt den elektronischen Halterdatenaustausch zwischen den EU-Mitgliedsstaaten über das Kraftfahrt-Bundesamt beschlossen. Dadurch wird die Verfolgung von grenzüberschreitenden Ordnungswidrigkeiten ermöglicht und die Durchsetzung der Sanktionen gewährleistet. Die Halterdaten dürfen ausschließlich dazu benutzt werden, den für den Verstoß verantwortlichen Fahrer zu ermitteln – gemäß dem Grundsatz: Keine Strafe ohne Schuld. (Auto-Reporter.NET)
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