Osterzeit ist Caravaningzeit. In diesen Tagen starten wieder zahlreiche Camper mit Caravan und Reisemobil in die erste Urlaubssaison des Jahres. Vor der Fahrt in die Ferien sollten jedoch Zustand und Sicherheit des Fahrzeugs gründlich gecheckt werden, raten die Experten der GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung. Hilfestellung leistet hier der GTÜ-Caravaning-Ratgeber, der über die Unternehmenszentrale in Stuttgart und bei den Prüfstellen vor Ort erhältlich ist. Auch ein Download über das Internet ist unter http://ratgeber.gtue.de möglich.Technischen Zustand checkenWurde das Reisemobil längere Zeit nicht gefahren, sollte grundsätzlich der Zustand insbesondere von Batterien, Beleuchtung, Bremsen, Hupe und Betriebsflüssigkeiten sowie die Gültigkeit der Prüfplakette (Hauptuntersuchung) geprüft werden. Beim Reifenprofil sind gesetzlich 1,6 mm vorgeschrieben, empfohlen werden vier mm. Die Reifen dürfen höchstens sechs Jahre alt sein (ab Produktionsdatum). Das Herstellungsdatum lässt sich an der DOT-Nummer auf der Reifenflanke erkennen. Das vorletzte Ziffernpaar steht für die Kalenderwoche, das letzte Ziffernpaar gibt das Jahr an.Gesamtgewicht nicht überschreitenBei Caravans und Reisemobilen darf vor allem die zulässige Gesamtmasse nicht überschritten werden, warnen die GTÜ-Experten. Wenn von der zulässigen Gesamtmasse nicht schlechthin das Leergewicht, sondern praxisgerechter die sogenannte „Masse im fahrbereiten Zustand“ abgezogen wird, bleibt für zusätzliche Ausstattung und persönliche Ausrüstung meist nur ein sehr dürftiger Spielraum, der gut geplant sein will. Bei Einsatz von Dachgepäckträgern muss die zulässige Dachlast im Auge behalten und gegebenenfalls beim Hersteller erfragt werden.Achslast beachtenBeim Reisemobil ist auch die zulässige Achslast genau einzuhalten, also die maximale Vorder- und Hinterachsenbelastung. Die Werte sind oft direkt am Fahrzeug vermerkt oder vom Hersteller zu erfahren. Beim Caravangespann spielen gebremste und ungebremste Anhänger sowie Stütz- und Hinterachslast des Zugfahrzeugs eine große Rolle. Achtung: Die Stützlast sollte im Hinblick auf größte Fahrstabilität möglichst maximal ausgeschöpft werden. Sie wirkt sich auf das Zugfahrzeuggewicht aus und lässt sich durchaus auch mit einer Personenwaage auswiegen (im Caravaning-Ratgeber genau beschrieben).Richtig beladenBeim Beladen geht es darum, den ohnehin schon höher angesiedelten Schwerpunkt so tief wie möglich zu halten, indem man schwere Gegenstände in Bodennähe im Bereich der Achsen deponiert. Auf gleichmäßige Gewichtsverteilung auf der linken und rechten Seite ist zu achten. Idealerweise sind rutschfeste Unterlagen und Zurrseile zur Ladungssicherung und als Schutz vor unerwünschtem Pendeln oder gar Wegbrechen des Fahrzeugs zu verwenden. Keinesfalls sollte man das Heck schwer beladen, weil dadurch bei frontgetriebenen Fahrzeugen die Vorderachse entlastet und die Traktion verschlechtert bzw. bei Anhängern die Stützlast beeinflusst wird. Leichtes Gepäck darf gern auch weiter oben, beispielsweise in Hochschränken, verstaut werden. Bei Dachgepäck muss unbedingt auf sichere Befestigung und die neue Fahrzeughöhe geachtet werden.Feeling fürs FahrenWegen des hohen Schwerpunktes sollten man lieber etwas langsamer in die Kurven gehen und grundsätzlich weiche Spur- und Richtungswechsel vornehmen, um Instabilitäten, Wank- oder gar Kippneigungen zu unterdrücken. Mehr noch als beim Pkw ist auf Seitenwind zu achten; vor allem auf Brücken und beim Überholen von Lkws, da unerwartet einsetzende Seitenwinde Caravans und Reisemobile stärker versetzen. Also stets auf solche Rüttler gefasst sein und, wenn nötig, gegenlenken. Bis das richtige Fahrverhalten in Fleisch und Blut übergeht, sind einige Erfahrungen und Übungen nötig. Neben den Automobilklubs bieten auch die Caravan- und Reisemobilhersteller regelmäßig Fahrsicherheitstrainings an.Aufs Tempo achtenModerne Caravan-Kombinationen dürfen auf Autobahnen und Schnellstraßen mit getrennten Fahrbahnen mit 100 km/h unterwegs sein. Um in den Tempo-100-Genuss zu kommen, sind auch ältere Caravans der Baujahre vor 1990 entsprechend nachrüstbar. Mit amtlich anerkannter Bestätigung, beispielsweise von der GTÜ, gibt es dann von der Straßenverkehrsbehörde eine offizielle Bescheinigung, die nur für den betreffenden Anhänger gilt und mit den Kfz-Papieren mitzuführen ist. Die Tempo-100-Plakette muss am Heck des Caravans angebracht werden. Reisemobile bis 3,5 t dürfen außerorts 100 km/h fahren, auf Autobahnen lautet die Richtgeschwindigkeit 130 km/h. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit von Reisemobile über 3,5 t bleibt außerorts auf Tempo 80 und auf Autobahnen auf Tempo 100 beschränkt. Aktuell gültige Tempolimits in Europa finden sich unter: www.caravaning-info.de/fahrzeuginfo/sicherheit/tempolimits_caravans.html.Weitere Informationen gibt es im Caravaning-Ratgeber der GTÜ. Er kann kostenlos bestellt werden per Post bei der GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung • Stichwort: Caravaning-Ratgeber • Vor dem Lauch 25 • 70567 Stuttgart oder per E-Mail unter vertrieb@gtue.de. (Auto-Reporter.NET/wr)
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