/Reiserecht: Lebensgefährten müssen Extra-Mängelantrag stellen

Reiserecht: Lebensgefährten müssen Extra-Mängelantrag stellen

Auch wenn eine Frau für sich und ihren Lebensgefährten eine Pauschalreise mit Doppelzimmer gebucht hat, sollte sie die wegen verschiedener Mängel geforderte Reisepreiserstattung nicht in beider Namen vornehmen, wenn nicht klar ist, dass der Reiseveranstalter tatsächlich von einem „Paar“ ausgegangen ist. Denn eine Buchung mit verschiedenen Namen und dem Wunsch nach einem Doppelzimmer bedeutet heutzutage beileibe nicht, dass hier Lebensgefährten den Urlaub miteinander verbringen. Es gibt, so das Amtsgericht Köln, mehrere Möglichkeiten, ein Doppelzimmer zu buchen, obwohl weder eine Ehe noch eine Lebenspartnerschaft noch eine eheähnliche Lebensgemeinschaft vorliegt. Das kann bei einer Studienreise ebenso der Fall sein wie aus Kostenersparnisgründen. Stellt also der Lebensgefährte innerhalb der Monatsfrist nach der Rückreise nicht selbst einen Rückzahlungsanspruch, so bleibt er außen vor. Im verhandelten Fall bekam nur die Partnerin Geld zurück (AZ: 142 C 266/08). (News-Reporter.NET/Wolfgang Büser)