/Verkehrsbild der Woche: „Unsichtbar“ schützt vor Strafe nicht

Verkehrsbild der Woche: „Unsichtbar“ schützt vor Strafe nicht

Wenn es jetzt den Schnee übers  Land treibt, dann fehlt manchem Autofahrer schnell der nötige Überblick. Scheibenwischer schaffen zwar den Durchblick, aber die dicken Schneeflocken verdecken Straßenmarkierungen, Wegweiser und Verkehrsschilder. Nicht erkennbar bleiben die Vorschriften aber trotz „Unsichtbarkeit“ in vollem Umfang gültig und verbindlich! Achteckige Stop-Schilder, das auf der Spitze stehende Dreieck für „Vorfahrt achten!“ und das auf der Spitze stehende Quadrat für die Vorfahrtstraße sind auch tief verschneit allein an ihrer Form zu erkennen. Schwieriger wird es bei den runden Schildern: Verbote mit rotem Rand und blaue Gebote sehen unterm Schnee alle gleich aus – was unterm Schnee steckt, gilt aber weiter. Das Überschreiten einer festgesetzten Höchstgeschwindigkeit bleibt genauso strafbar wie eine Durchfahrt verboten oder das Gebot zum Rechtsabbiegen erhalten. Im Zweifelsfall muß vom Autofahrer eben mal gewischt werden … Nette Anwohner räumen jetzt nicht nur den Schnee vom Gehweg, sondern fegen nebenbei auch mal über erreichbare Verkehrsschilder … Autofahrer danken!  (Auto-Reporter.NET/UM)