Von wegen ungetrübte Reisefreiheit! An Grenzübergängen nach Polen ist für deutsche Reisebusse Schluss, wenn sich das Busunternehmen nicht zuvor artig beim Finanzamt 2 in Warschau angemeldet hat, um dort dann von Quartal zu Quartal fällige Steuern für eine Beförderungslizenz zu entrichten. Beglaubigte Unterlagen sind beizubringen. Das aber ist nur eine erste Hürde. Erschwerend kommt hinzu, dass die notwenigen Formulare in Polnisch ausgefüllt werden müssen. Wie die „Märkische Oderzeitung“ jetzt berichtete, brauche deshalb etwa die Hälfte der Busunternehmen die Hilfe eines polnischen Steuerberaters. Weil das den Grenzübertritt für deutsche Reisebusse weiter kompliziere, werde an der Oder letztlich lieber der „Zwangsumstieg“ in polnische Busse in Kauf genommen.
Offenbar gehen die EU-Uhren in Polen schon längere Zeit anders. Die MOZ erinnerte daran, dass vor ein paar Jahren beim Grenzübertritt für jeden Businsassen pauschal fünf Euro Gebühr erhoben wurden. Dabei habe keine Rolle gespielt, ob der Bus lediglich bis zum grenznahen Küstrin oder in die Masuren fuhr. Fürs reine Abkassieren handelte sich Polen eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof ein. Mitte vergangenen Jahres fand die gierige Geldbeschaffung schließlich ein Ende.
Ein Ärgernis war beseitigt, an dessen Stelle aber trat ein anderes: Ohne erworbene steuerpflichtige Beförderungslizenz vom Warschauer Finanzamt endet heute die Fahrt deutscher Reisebusse an der Grenze zu Polen. Östlich der Oder werde aktuell verschärft kontrolliert, ob entsprechende Anmeldebelege vorgewiesen werden können, warnt die Zeitung. Merke: EU ist nicht unbedingt drin, wo EU dran steht. (Auto-Reporter.NET/Wolfram Riedel)