Seit 1. Januar 2011 gelten in Italien strengere Geldsanktionen bei Missachtung der Straßenverkehrsordnung. Wie der ADAC meldet, erfolgte die Erhöhung im Rahmen der gesetzlich alle zwei Jahre vorgesehenen Anpassung an den italienischen Lebenshaltungskostenindex, der aktuell um 2,4 Prozent stieg.
Bei Delikten wie beispielsweise der Vorfahrtsmissachtung werden Bußgelder zwischen 159 und 639 Euro fällig, bei Parkverstößen drohen 39 bis 318 Euro Strafe, und das Nichtanlegen des Gurtes wird mit einer Buße zwischen 80 und 318 Euro belegt. Die Italiener verhängen zunächst stets den Mindestbetrag. Erst wenn dieser nicht binnen 60 Tagen bezahlt wird, erhöht sich die Sanktion. Angesichts der zahlreichen Verkehrskontrollen und hohen Bußgelder sollten sich Italien-Reisende strikt an die Verkehrsvorschriften halten. Alkoholfahrten mit einer Blutalkoholkonzentration (BAK) ab 1,5 Promille können dort sogar mit der Enteignung des Kfz geahndet werden.
Der EU-weite Rahmenbeschluss zur gegenseitigen Vollstreckung von Bußgeldern aus Verkehrsverstößen wurde von Deutschland bereits am 28. Dezember umgesetzt; Italien hat den entsprechenden Akt noch nicht vollzogen. Das bedeutet: Wer sein Bußgeld in Italien nicht an Ort und Stelle bezahlen muss, kann zwar dafür in Deutschland derzeit noch nicht belangt werden, allerdings droht die Vollstreckung vor Ort beim nächsten Italien-Urlaub. Wann der italienische Gesetzgeber die EU-Regelung für grenzüberschreitende Vollstreckungsmaßnahmen in sein Recht aufnimmt, ist bislang ungewiss. (Auto-Reporter.NET/sr)