Seit Oktober 2010 können Strafzettel aus dem EU-Ausland auch in Deutschland vollstreckt werden. Nach Angaben des ADAC ist die europaweite Vollstreckung von Bußgeldern eher zäh angelaufen. Einige wenige Bescheide aus den Niederlanden wurden durch die deutschen Behörden eingetrieben. Auch wenn in der Praxis die Vollstreckung über die Grenzen hinweg noch nicht volle Fahrt aufgenommen hat, sollte das Autofahrer keineswegs dazu veranlassen, es im Ausland mit den dortigen Verkehrsregeln nicht so genau zu nehmen und Knöllchen einfach zu ignorieren. Denn gerade nach dem Ende der Reisesaison 2011 rechnet der Klub vermehrt mit Vollstreckungsersuchen aus dem Ausland. Bei Europaknöllchen kann die Eintreibung hierzulande in bestimmten Fällen allerdings verweigert werden. Unter anderem muss das Bußgeld, um in Deutschland vollstreckt zu werden, eine Höhe von mindestens 70 Euro (inkl. eventueller Verfahrenskosten) haben. Der ausländische Bußgeldbescheid darf nicht in der Sprache des Landes verfasst sein, in der der Verstoß begangen wurde, sondern muss auf Deutsch verschickt werden. (Auto-Reporter.NET/sr)
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