/Strand statt Schule? Das kann Ärger geben!

Strand statt Schule? Das kann Ärger geben!

Wenn Mama schulfrei gibt
Wenn Mama schulfrei gibt

Urlaub ist die schönste Zeit des Jahres, und pünktlich zu Ferienbeginn gehen auch die Preise für Flüge und Hotels in die Höhe. Ein paar Tage früher zu fliegen würde den Geldbeutel vieler Eltern schulpflichtiger Kinder entlasten. Doch Vorsicht: In Deutschland müssen alle Kinder im schulpflichtigen Alter regelmäßig und pünktlich am Unterricht und an verbindlichen schulischen Veranstaltungen teilnehmen. Das gilt auch für die letzten Schultage vor und die ersten Schultage nach den Ferien.

„Eltern sind verpflichtet, für die Anwesenheit ihrer Kinder zu sorgen. Eigenmächtig genommene Urlaubstage oder Urlaubsverlängerungen sind ein Verstoß gegen die Schulpflicht“, bestätigen die Experten der D.A.S. Rechtsschutzversicherung. Egal, wie der Unterricht an diesen Tagen gestaltet wird: Eltern müssen beim zuständigen Schuldirektor berechtigte Gründe vorweisen, um ihre Kinder vom Unterricht befreien zu können. Dazu gehört jedoch nicht der günstigere Flug in den Urlaub.

Der Verstoß gegen die Schulpflicht ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Abhängig von den Landesgesetzen kann dies sowohl Schüler ab dem 14. Lebensjahr als auch die Erziehungsberechtigten treffen. Ob die Schulleitung als Strafe zu sogenannten Erziehungsmitteln greift, wie zum Beispiel Ermahnungen oder Nachsitzen, oder sogar Ordnungsmaßnahmen drohen, wie die Versetzung in eine Parallelklasse oder der Ausschluss vom Unterricht für längere Zeit, ist in den jeweiligen Landesschulgesetzen geregelt. (Foto:News-Reporter.NET/as)