November 1st, 2011 by admin
Ältere Fahrzeuge dürfen ab heute, 1. November 2011, nicht mehr in die Innenstädte von Bozen und Brixen. In den beiden Gemeinden treten als Anti-Smog-Maßnahme umfangreiche Fahrverbote in Kraft. Anders als in den Vorjahren gilt das Fahrverbot nicht nur in der Wintersaison, sondern das ganze Jahr. Wer sich nicht daran hält, riskiert eine Geldstrafe von bis zu 155 Euro. Um Ärger mit den Ordnungshütern zu vermeiden, empfiehlt der ADAC Urlaubern, in den Außenbereichen der Städte zu parken und öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen. Die Zentren von Bozen und Brixen sind für Fahrzeuge der Klassen Euro 0 und Euro 1 von Montag bis Freitag (außer Feiertage) in den Zeiten von 7 bis 10 Uhr sowie von 16 bis 19 Uhr tabu. Betroffen sind auch Oldtimer. In die Innenstadt von Bozen dürfen zudem auch generell keine Zweitaktmotorräder, egal, ob sie einen Kat haben oder nicht. Freie Fahrt zu jeder Zeit haben lediglich Kraftfahrzeuge der Klassen Euro 2, Euro 3, Euro 4 und Euro 5. Nicht betroffen von den Fahrverboten ist der Verkehr auf Autobahnen. Touristen, deren Unterkunft in der Fahrverbotszone liegt, dürfen mit einer Buchungsbestätigung an- und abreisen. Dies gilt auch für Busse, die ihre Insassen abliefern und abholen. In den vergangenen Jahren gab es in Bruneck, Meran, Leifers, Pfatten, Eppan, Branzoll, Algund, Tscherms, Lana, Burgstall, Marling, Tirol, Vahrn und St. Lorenzen für den Zeitraum 1. November bis 31. März spezielle Winterfahrverbote. Auf diese Maßnahme verzichten die genannten Orte ab sofort. Ein Ganzjahresverbot wurde nicht verhängt. Weitere italienische Städte und Gemeinden werden zu ähnlichen Maßnahmen greifen. Mitunter werden außerdem kurzfristig sogenannte „Autofreie Sonntage“ ausgerufen. An diesen Sonntagen ruht dann der komplette private Pkw-Verkehr. Eine Übersicht über derartige Sperrungen sucht man als Italien-Reisender aber vergebens. Eine zentrale Meldestelle gibt es für sie in Italien nicht und damit auch keine Übersicht über die von den Anti-Smog-Maßnahmen betroffenen Orte. In den meisten Fällen weisen Radiodurchsagen, Hinweisschilder, Leuchttafeln und mitunter Straßensperren auf die Fahrverbote hin. Manche Gemeinden und Regionen informieren darüber hinaus auf ihren Internetseiten. Auch Touristenbüros vor Ort geben Auskunft (weitere Informationen zu Fahrverboten unter www.adac.de/reise_freizeit). (Auto-Reporter.NET/sr)
Oktober 31st, 2011 by admin
In Süddeutschland wird das Verkehrsaufkommen am kommenden Wochenende (4. bis 6. November) noch einmal stärker werden, da Herbsturlauber aus Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Bayern auf der Heimreise sind. Längere Staus würden jedoch ausbleiben, so der ADAC. Im übrigen Bundesgebiet kann es lediglich vor Baustellen zu kürzeren Verzögerungen kommen. Folgende Strecken werden davon betroffen sein: - A 1 Lübeck–Bremen–Köln - A 2 Hannover–Dortmund - A 1/A 3/A 4 Großraum Köln - A 3 Nürnberg–Würzburg–Frankfurt - A 5 Basel–Karlsruhe - A 6 Nürnberg–Heilbronn–Mannheim - A 7 Füssen–Ulm–Würzburg - A 8 Salzburg–München–Stuttgart–Karlsruhe - A 9 München–Nürnberg – 45 Gießen–Hagen–Dortmund - A 61 Ludwigshafen–Koblenz–Mönchengladbach - A 93 Inntaldreieck–Kufstein - A 95 Garmisch-Partenkirchen–München - A 99 Umfahrung München In Österreich, Italien und der Schweiz wird es ebenfalls keine langen Blechkolonnen geben. Auch dort drohen auf den wichtigsten Reiserouten nur kürzere Zwangspausen durch Bauarbeiten. Auf allen Straßen muss man sich nun mehr und mehr auf wetterbedingte Behinderungen wie Nebel, überfrierende Nässe und Schnee einstellen. Autofahrer sollten jetzt nicht mehr ohne Winter- oder zumindest Ganzjahresreifen unterwegs sein. Für Fahrten in die Alpen ist Winterausrüstung ein absolutes Muss. (Auto-Reporter.NET/sr)
Oktober 28th, 2011 by admin
Ihre Winterreifen haben Sie sicherlich schon aufgezogen. Oder etwa noch nicht? Dann wird es aber Zeit! Denn seit dem vergangenen Dezember sind Winterreifen zwar nicht ausdrücklich Pflicht, aber wenn's aufgrund der winterlichen Straßenverhältnisse mit Sommerreifen kracht, dann kostet das 40 Euro Bußgeld, bei Behinderung sogar einen Punkt in Flensburg plus 80 Euro und unter Umständen sogar den Versicherungsschutz!Wer auf Nummer Sicher gehen will, macht spätestens jetzt den großen Wintercheck: Die Beleuchtung kann in vielen Werkstätten zur Zeit kostenlos geprüft werden. Für den richtigen Durchblick brauchen Sie ordentliche Wischerblätter. Im Waschwasser für die Scheiben den Frostschutz nicht vergessen. Die Werkstatt überprüft auch den Kühlerfrostschutz. Bis minus 20 Grad sollte es in unseren Breiten schon sein. Wenn Sie Weihnachtsurlaub in den Bergen oder in Skandinavien planen, dann dürfen es auch minus 30 bis 40 Grad sein. Die Batterie wird in der kalten Jahreszeit besonders beansprucht. Moderne Batterien sind wartungsfrei. Trotzdem in der Werkstatt checken lassen, damit es keine bösen Überraschungen oder Startschwierigkeiten gibt. Die Winterreifen fahren Sie von Oktober bis Ostern. Das ist im kommenden Jahr am zweiten Wochenende im April. Bis dahin: kommen Sie gut durch den Winter! (Auto-Reporter.NET/um)
Oktober 27th, 2011 by admin
Seit Oktober 2010 können Strafzettel aus dem EU-Ausland auch in Deutschland vollstreckt werden. Nach Angaben des ADAC ist die europaweite Vollstreckung von Bußgeldern eher zäh angelaufen. Einige wenige Bescheide aus den Niederlanden wurden durch die deutschen Behörden eingetrieben. Auch wenn in der Praxis die Vollstreckung über die Grenzen hinweg noch nicht volle Fahrt aufgenommen hat, sollte das Autofahrer keineswegs dazu veranlassen, es im Ausland mit den dortigen Verkehrsregeln nicht so genau zu nehmen und Knöllchen einfach zu ignorieren. Denn gerade nach dem Ende der Reisesaison 2011 rechnet der Klub vermehrt mit Vollstreckungsersuchen aus dem Ausland. Bei Europaknöllchen kann die Eintreibung hierzulande in bestimmten Fällen allerdings verweigert werden. Unter anderem muss das Bußgeld, um in Deutschland vollstreckt zu werden, eine Höhe von mindestens 70 Euro (inkl. eventueller Verfahrenskosten) haben. Der ausländische Bußgeldbescheid darf nicht in der Sprache des Landes verfasst sein, in der der Verstoß begangen wurde, sondern muss auf Deutsch verschickt werden. (Auto-Reporter.NET/sr)
Oktober 27th, 2011 by admin
Seit Oktober 2010 können Strafzettel aus dem EU-Ausland auch in Deutschland vollstreckt werden. Nach Angaben des ADAC ist die europaweite Vollstreckung von Bußgeldern eher zäh angelaufen. Einige wenige Bescheide aus den Niederlanden wurden durch die deutschen Behörden eingetrieben. Auch wenn in der Praxis die Vollstreckung über die Grenzen hinweg noch nicht volle Fahrt aufgenommen hat, sollte das Autofahrer keineswegs dazu veranlassen, es im Ausland mit den dortigen Verkehrsregeln nicht so genau zu nehmen und Knöllchen einfach zu ignorieren. Denn gerade nach dem Ende der Reisesaison 2011 rechnet der Klub vermehrt mit Vollstreckungsersuchen aus dem Ausland. Bei Europaknöllchen kann die Eintreibung hierzulande in bestimmten Fällen allerdings verweigert werden. Unter anderem muss das Bußgeld, um in Deutschland vollstreckt zu werden, eine Höhe von mindestens 70 Euro (inkl. eventueller Verfahrenskosten) haben. Der ausländische Bußgeldbescheid darf nicht in der Sprache des Landes verfasst sein, in der der Verstoß begangen wurde, sondern muss auf Deutsch verschickt werden. (Auto-Reporter.NET/sr)
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