/Reiserecht: Wenn Haie drohen, droht dem Veranstalter kein Preisnachlass

Reiserecht: Wenn Haie drohen, droht dem Veranstalter kein Preisnachlass

Sprechen örtliche Sicherheitsbehörden (hier auf einer Seychelleninsel) ein Badeverbot aus, weil vor dem Strand ein Haiangriff stattgefunden hatte, so können deutsche Urlauber, die sich durch das Verbot „in ihrer Urlaubsfreude beeinträchtigt“ fühlten, keinen Preisnachlass fordern (hier geschehen in Höhe von 50 % des Reisepreises). Das Amtsgericht München wies die entsprechende Klage eines Ehepaares zurück und verwies darauf, dass der Strand „nutzbar“ gewesen sei. Den Reiseveranstalter treffe nicht die Pflicht, den Reisenden ein ungefährdetes Schwimmen im Meer zu ermöglichen. Ein Badeverbot stelle daher keinen Reisemangel dar, zumal das Verbot dem Schutz der Urlauber „vor einer örtlichen Gefahrenlage“ ausgesprochen worden sei. (AmG München, 242 C 16069/12)  Wolgang Büser/ News-Reporter.NET