/Kindereintrag im elterlichen Reisepass verliert Gültigkeit

Kindereintrag im elterlichen Reisepass verliert Gültigkeit

Ab 26. Juni 2012 verlieren Kindereinträge im Reisepass der Eltern ihre Gültigkeit. Sie berechtigen das eingetragene Kind nicht mehr dazu, die Grenze zu übertreten. Das berichtete der Auto Club Europa (ACE) unter Berufung auf Informationen des Bundesinnenministeriums.Die Neuregelung gilt auch im EU-Ausland, wo freie Einreise besteht. Kinder sind folglich von Geburt an ab dem Stichtag überall förmlich verpflichtet, sich auf Verlangen mit einem gültigen eigenen Dokument auszuweisen. Es muss sich um ein behördliches Reisedokument handeln, etwa um einen Kinderreisepass, einen Reisepass oder – je nach Reiseziel – um einen Personalausweis. Ein elterlicher Reisepass bleibt selbst dann gültig, wenn sich darin ein Kindereintrag befindet, der seine rechtliche Bedeutung verloren hat. Die Änderung des Passrechts geht auf europäische Auflagen zurück, die auch von der Bundesrepublik Deutschland erfüllt werden müssen. Bereits seit November 2007 gibt es die bis dahin bestehende Möglichkeit nicht mehr, einen Kindereintrag im Pass eines oder beider Elternteile vornehmen zu lassen. Der ACE rät, bei absehbarem Bedarf schon jetzt Reisedokumente für Kinder zu beantragen. (Auto-Reporter.NET/sr)