Wetter und Stimmung sind gut. Beste Voraussetzungen für ein paar schöne Ferientage! Doch dann kommt alles anders: Einmal am Steuer nicht aufgepasst und schon knallt’s. Wenn sich der Unfall im Ausland ereignet, ist die Angelegenheit besonders ärgerlich. Deshalb sollte man sich schon vor Antritt der Urlaubsreise darüber Gedanken machen und für den Fall der Fälle vorbereitet sein. „Im Falle eines Unfalls im Ausland sollte man den Schaden auf jeden Fall von der Polizei aufnehmen lassen und sich deren Adresse und Aktenzeichen notieren“, rät Christian Weishuber, Verkehrsexperte von der Allianz-Versicherung. „Alle Daten vom Unfallgegner wie z.B. Name und Anschrift, Kennzeichen und Haftpflichtversicherung notieren, nach Möglichkeit den Europäischen Unfallbericht verwenden und vom Unfallbeteiligten unterschreiben lassen. Beweismittel sichern durch Fotos, Skizzen, Namen von Zeugen etc. Kein Schriftstück unterschreiben, dessen Inhalt man nicht versteht. Ganz wichtig: Umgehend den Schaden der eigenen Versicherung melden.“Der Europäischen Unfallbericht kann in den meisten europäischen Ländern zur Schadenaufnahme verwendet werden. Inhaltlich und grafisch ist der Unfallbericht harmonisiert, d.h., in allen Sprachen ist der Inhalt gleich. Weil alle Fragen nummeriert sind, gibt es keine Verständnisschwierigkeiten. Das ist immer dann wichtig, wenn der Unfallbeteiligte einen europäischen Unfallbericht in einer anderen Sprache verwendet. Den Europäischen Unfallbericht erhält man bei der eigenen Autoversicherung, im Internet zum Download oder beim Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). (dpp/arie)
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