/25 Alpenübergänge nicht mehr passierbar

25 Alpenübergänge nicht mehr passierbar

Im Hochgebirge hat der Winter bereits Einzug gehalten. Mit allen Erschwernissen auch für Autofahrer. So sind laut ACE innerhalb der vergangenen zwei Wochen 13 weitere Alpenstraßen wegen Tiefschnee für unpassierbar erklärt und deshalb für den Durchgangsverkehr gesperrt worden. Wie der Auto Club Europa heute meldete, ist ein Viertel (25) der rund 200 meist befahrenen Alpenpässe im Hochgebirge für den Verkehr geschlossen. Mit einer Wintersperre versehen sind u.a. in Österreich die Großglockner Hochstraße und das Timmelsjoch. In Italien und der Schweiz ist der Große St. Bernhardpass nicht mehr passierbar; die Sperre gilt bis Frühjahr 2013. In Frankreich und in der Schweiz bestehen auf mehreren Strecken Kettenpflicht, sodass nur mit Winterausrüstung beziehungsweise Schneeketten im Gepäck in die Alpen gereist werden sollte. Vorübergehend geschlossen:·    F: Cayolle·    F: Croix-de-Fer·    F:  Glandon·    F/: Kleiner St. Bernhardpass·    F/I: Mont-Cenis·    F: Restefond·    I:  Stilfserjoch·    CH: GlaubenbüelenpassMit Wintersperre bis Frühjahr 2012 belegt:·    F: Agnel·    F: Izoard·    F/I: Lombarde·    I: Gavia·    I/CH: Großer St. Bernhardpass·    I: Timmelsjoch·    A: Großglockner -Hochalpenstraße·    A: Nockalmstraße·    CH: Furkapass·    CH: Nufenen·    CH: SustenpassDie Autobahnen und die großen Bergrouten im Alpenraum seien in der Regel noch gut zu befahren, so die Einschätzung des ACE. Trotz der derzeit herrschenden milderen Temperaturen sollten Autofahrer auch in den kommenden Tagen weiterhin mit Frost und Schneefall rechnen. Straßensperrungen/Kettenpflicht Kettenpflicht besteht in der Schweiz für alle Fahrzeuge auf dem Splügenpass (I/CH). Bei Fahrten in die Schweiz wird empfohlen, generell mitzuführen. Viele Pässe haben Schneefahrbahnen, und eine Kettenpflicht für einzelne Pässe kann jederzeit kurzfristig eingeführt werden. Kettenpflicht besteht in Frankreich für alle Fahrzeuge auf den Strecken Montgenevre (F/I) und Allos (F). Winterausrüstungspflicht in SüdtirolIn Südtirol dürfen bei winterlichen Verhältnissen (Schnee, Matsch oder Eis) nur Fahrzeuge fahren, die Winterreifen oder montierte Schneeketten haben. Die Verordnung wird mittels entsprechender Straßenbeschilderung zur Kenntnis gebracht. (Auto-Reporter.NET/arie)