/Wolfgang Büser: „Legaler Betrug“ beim Mietwagen?

Wolfgang Büser: „Legaler Betrug“ beim Mietwagen?

Vor Jahren gab es ein Gerichtsverfahren, in dem eine Versicherungsart als „Legaler Betrug“ bezeichnet wurde – mit erfolgreichem Ausgang für den Wortschöpfer. Die Beschreibung könnte auch auf eine Unart im Reisebereich passen.

Autovermieter gehen nämlich offenbar mehr und mehr dazu über, ihren Kunden den Wagen zwar vollgetankt zur Verfügung zu stellen, ihn aber „leer“ zurückzuverlangen. Das sieht auf den ersten Blick gerecht aus – ist es aber nicht. Denn die Aufforderung, den Pkw mit „leerem“ Tank abzuliefern, würde bedeuten, das Gefährt vielleicht die letzten paar hundert Meter (oder gar einen Kilometer?) schieben zu müssen. Also wird sich immer noch etwas bis reichlich Sprit im Tank befinden, der „verloren“ ist.

Abgesehen davon: „Fahren Sie Ihren Tank leer!“ ist dumm und Umwelt verschmutzend zugleich. Soll der Kunde bei noch 20 Litern im Tank sinnlos noch ein paar Runden drehen, bis (fast) der letzte Tropfen verbraucht ist…? Zweitens: Der „volle Tank“ wird inklusive eines derben Aufschlags für den „Service“ zur Verfügung gestellt. Also ein zusätzlicher Gewinn des Mietwagenunternehmens, der seinen Service ja nicht aufkommensneutral in Rechnung stellen wird.

Das Fazit: Wer sich auf solche „Geschäfte“ einlässt, ist selber Schuld. Der zweite Blick (nach dem auf den Preis) sollte jedenfalls zur Rubrik gehen: Will mich der Vermieter per „Tankfüllung“ über den Tisch ziehen…? (Wolfgang Büser/News-Reporter.NET)