/Unruhen in Ägypten: Welche Rechte haben Urlauber?

Unruhen in Ägypten: Welche Rechte haben Urlauber?

Das Auswärtige Amt rät derzeit von Reisen nach Ägypten ab. Viele Ägypten-Urlauber wissen nicht, ob sie von einer Reisebuchung kostenfrei zurücktreten können. Aus rechtlicher Sicht ist nach Ansicht von ADAC-Experten ein solcher Reiserücktritt für Reisen nach Kairo, Alexandria und Suez sowie in die urbanen Zentren im Landesinneren und im Nildelta gerechtfertigt.

Für Urlauber bestehe die kostenfreie Kündigungsmöglichkeit ihres Reisevertrages, wenn „höhere Gewalt“ vorliege, so der ADAC. Darunter versteht man ungewöhnliche und unvorhersehbare Ereignisse, auf die derjenige, der sich auf „höhere Gewalt“ beruft, keinen Einfluss hat. Zudem müsse ein unzumutbares Sicherheitsrisiko vorliegen. Dies treffe für die genannten Städte und das Nildelta zu.

In den Tourismuszentren am Roten Meer ist die Rechtslage für eine kostenlose Stornierung umstritten. Dort sei die Situation laut Auswärtigem Amt noch ruhig. Nach Ansicht des ADAC bestehe bereits jetzt ein unzumutbares Sicherheitsrisiko in den Tourismushochburgen, denn die weitere Entwicklung sei nicht vorhersehbar. Zudem sei nicht sicher, dass Plünderungen oder sogar Ausgangssperren auf die Großstädte beschränkt bleiben. Außerdem könnten Gewalt und Kriminalität auf die Tourismuszentren übergreifen; Versorgungsengpässe seien nicht mehr auszuschließen.

Der kostenfreie Rücktritt von unmittelbar bevorstehenden Reisen in diese Gebiete dürfte somit gerechtfertigt sein. Ob Reisen zu einem späteren Zeitpunkt kostenlos storniert werden können, hängt entscheidend von der weiteren Entwicklung sowie den weiteren Informationen und Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes ab.

Viele Reiseveranstalter zeigen sich derzeit kulant: Sie entlassen die Kunden kostenfrei aus dem Reisevertrag, bieten eine Umbuchung an und haben für die nächsten Tage Flüge nach Ägypten gestoppt. Dennoch gibt es kleinere Unternehmen, die immer noch auf einem Reiseantritt bestehen. (Auto-Reporter.NET/sr)