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Schweiz verdoppelt Strafe für Vignettenpreller

Autofahrer, die bei einer Verkehrskontrolle keine gültige Vignette auf den Schweizer Autobahnen vorweisen können, müssen ab 1. Dezember 2011 ein deutlich höheres Bußgeld zahlen. Die Strafe verdoppele sich von bisher 100 auf 200 Schweizer Franken (rund 163 Euro), meldet der ADAC. Neu ist dabei, dass die Kontrollen an der Grenze und die Ahndung von Vignettenverstößen auch privaten Organisationen übertragen werden können. Der Automobilklub empfiehlt Reisenden, die Vignette bereits vor der Abreise zu erwerben. Der Mautaufkleber muss bei Pkws gut sichtbar auf der Windschutzscheibe angebracht werden, bei Motorrädern bzw. Anhängern auf ein nicht auswechselbares, leicht zugängliches Teil. Die mehrfache Verwendung oder die Manipulation einer Vignette könne nach dem Schweizer Strafrecht geahndet werden.Die Jahresvignette kostet unverändert 40 Franken und ist ein Kalenderjahr inklusive Dezember des Vorjahres und Januar des Folgejahres (insgesamt also 14 Monate) gültig. Mitglieder des ADAC bekommen die Jahresvignette für 33 Euro in allen Geschäftsstellen des Klubs und im Internet (http://www.adac-shop.de/Vignetten). (Auto-Reporter.NET/sr)