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Österreich geht härter gegen Temposünder vor

Ein Fahrverbot, das zusätzlich zu einer empfindlichen Verwaltungsstrafe, dem Pendant zum deutschen Bußgeld, verhängt wird, greift in Österreich ab einer Überschreitung der Geschwindigkeit im Ortsgebiet von mehr als 40 km/h und außerorts von mehr als 50 km/h. Bisher betrugen die Fahrverbote durchweg zwei Wochen für Ersttäter und sechs Wochen für Wiederholungstäter. Jetzt hat Österreich die Fahrverbote deutlich heraufgesetzt.

„Wer innerhalb von zwei Jahren ein zweites Mal bei einem mit Fahrverbot zu ahndenden Tempoverstoß von der Polizei gestellt wird, dem wird die Lenkberechtigung auf jeden Fall für sechs Monate entzogen“, erläutert Dr. Hubert Tramposch von der Anwaltskanzlei Tramposch & Partner in Innsbruck die neue Rechtslage. Für Ersttäter gibt es eine Staffelung je nach Höhe der Überschreitung. In geschlossenen Ortschaften bleibt es nur bei einer Überschreitung von 40 km/h bis 59 km/h bei den bisherigen zwei Wochen Fahrverbot. Ab 60 km/h zu viel droht bereits ein sechswöchiges Fahrverbot, 80 km/h zu schnell bedeuten drei Monate ohne Führerschein. Für sechs Monate Fahrverbot müsste ein innerhalb der Zweijahresfrist unbescholtener Autofahrer innerorts mehr als 90 km/h zu schnell unterwegs gewesen sein. Außerhalb geschlossener Ortschaften kommen dann jeweils noch einmal zehn Stundenkilometer hinzu, damit das entsprechende Fahrverbot verhängt werden kann.

Wichtig für Österreich-Reisende: Ein in Österreich ausgesprochenes Fahrverbot gilt zunächst auch nur in Österreich. „Deutsche Autofahrer sollten trotzdem bedenken, dass die hiesigen Behörden eventuell die deutschen Behörden unterrichten“, warnt Tramposch. „Als Folge dieser Mitteilung kann auch in Deutschland ein Verfahren gegen den Temposünder eingeleitet werden.“ (Auto-Reporter.NET/sr)