/Keine einheitliche Winterreifenpflicht in europäischen Reiseländern

Keine einheitliche Winterreifenpflicht in europäischen Reiseländern

In Deutschland dürfen Autofahrer seit Dezember vergangenen Jahres bei winterlichen Straßenverhältnissen nur noch mit entsprechender Winterbereifung unterwegs sein, ansonsten drohen Bußgeld und ein Punkt in Flensburg. Winterreifenpflicht gibt es auch in einigen unserer europäischen Nachbarländer, doch deren Handhabung ist unterschiedlich und flexibel. Der ADAC informiert darüber, welche Reifen Autofahrer bei Schnee und Eis im Ausland aufziehen müssen.Österreich: Es gibt keine generelle Winterreifen-Ausrüstungspflicht in den Wintermonaten. Pkws und Lkws bis 3,5 t müssen aber zwischen 1. November und 15. April des Folgejahres bei tatsächlich winterlichen Straßenverhältnissen mit Winterreifen (Mindestprofiltiefe 4 mm) oder Schneeketten ausgerüstet sein.Schweiz: Auch bei den Eidgenossen gibt es keine generelle Winterreifenpflicht. Kommt es wegen ungeeigneter Bereifung allerdings zu Verkehrsbehinderungen, können Geldbußen verhängt werden. Bei Unfällen mit Sommerreifen auf winterlichen Straßen droht dem Fahrer eine erhebliche Mithaftung.Italien: Für einzelne Strecken kann bei entsprechenden Witterungsverhältnissen die Benutzung von Winterreifen oder Schneeketten vorübergehend vorgeschrieben werden. Dies gilt vor allem in den Provinzen Mailand und Südtirol. Im Aostatal gilt vom 15. Oktober bis 15. April Winterreifenpflicht.Frankreich: Die Benutzung von Winterreifen („Pneus neige“) kann bei entsprechenden Witterungsverhältnissen kurzfristig durch entsprechende Beschilderung vorgeschrieben werden.Tschechien: Winterreifen sind zwischen 1. November und 31. März des Folgejahres bei winterlichen Straßenverhältnissen vorgeschrieben; neuerdings auf allen tschechischen Straßen.Slowenien: Winterreifenpflicht besteht zwischen dem 15. November und 15. März des Folgejahres sowie bei winterlichen Straßenverhältnissen.Kroatien: Eine generelle Winterreifenpflicht gibt es nicht. Winterreifen sind allerdings empfehlenswert, denn bei entsprechenden Straßen- und Wetterverhältnissen kann für bestimmte Streckenabschnitte Winterausrüstung vorgeschrieben werden. Gewerbliche Fahrzeuge müssen zudem eine kleine Schneeschaufel mitführen.In Dänemark, Norwegen, Großbritannien, Polen, Belgien und den Niederlanden gibt es keine generelle Winterreifenpflicht. Anstelle von Winterreifen können meist auch Schneeketten an den Antriebsrädern verwendet werden. Allerdings nur, wenn die Straße durchgängig oder fast durchgängig mit Schnee oder Eis bedeckt ist. (Auto-Reporter.NET/sr)