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Urlaubsärger: Reisemängel richtig reklamieren

Wenn der Urlaub nicht hält, was Katalog oder Online-Portal versprechen, können Urlauber Geld zurückverlangen. Worauf zu achten ist, wenn die Beschwerde Erfolg haben soll, erklärt der ADAC:

Wer mit einer Leistung des Reiseveranstalters nicht zufrieden ist, muss zuerst an Ort und Stelle Abhilfe verlangen und sollte sich dies von der zuständigen Reiseleitung oder direkt vom Vertragspartner bestätigen lassen. Die sogenannte Mängelanzeige kann später wichtig für die Beschwerdeführung sein. Mitreisende sollten die bestehenden Mängel bezeugen. Dabei sind unabhängige Zeugen vor Gericht glaubwürdiger als der mitreisende Partner oder Familienangehörige. Foto- oder Videodokumentationen können außerdem hilfreich sein. Nach der Rückkehr sind die Ansprüche innerhalb eines Monats beim Reiseveranstalter geltend zu machen.

Ob und welche Reisepreisminderung Urlaubern zusteht, hängt vom Mangel ab. Der Automobilklub hat rund 300 Urteile aus den letzten zehn Jahren in einer Übersicht zusammengestellt. Sie ist nicht verbindlich, da jedes Gericht anders entscheiden kann. So sind beispielsweise Insekten eine Plage, doch nicht unbedingt Grund zur Klage. Solche Beschwerden werden von den Gerichten häufig abgeschmettert. Ebenso hat man die Lärmbelästigung durch einen krähenden Hahn am frühen Morgen im ländlichen Raum oder Geckos in karibischen Hotelzimmern zu ertragen. Auch die Katalogbeschreibung „direkte Strandlage“ ist Auslegungssache. Bei einer Clubanlage, die insgesamt sehr weitläufig ist, muss der Kläger akzeptieren, dass sein Apartment bis zu 800 Meter vom Stand entfernt liegt. Wer aber bei einem Malediven-Urlaub auf einem Tauchboot statt, wie gebucht, auf einer Insel untergebracht ist oder im Hotel durch Soldaten gestört wird, die ein Manöver durchführen, der darf durchaus mit der Rückerstattung des gesamten Reisepreises rechnen.

Werden Hin- und Rückflüge verlegt und sind nicht außergewöhnliche Umstände wie beispielsweise Tornados oder Nebel Ursache dafür, schützt die Fluggastrechteverordnung der EU den Reisenden. Bei großer Verspätung oder Annullierung eines Fluges besteht Anspruch auf eine Ausgleichszahlung zwischen 250 und 600 Euro; je nach Flugstrecke.

Eine Übersicht zur Reisepreisminderung ist im Internet unter www.adac.de/Recht_und_Rat/reiserecht abrufbar. ADAC-Mitglieder erhalten eine juristische Beratung in allen Fragen zum Thema Reiserecht. (Auto-Reporter.NET/sr)