Juli 20th, 2009 by admin
Wichtig: Zum Beweis fotografieren!

Mit der Ferienzeit beginnt für viele auch der wohlverdiente Urlaub. Doch längst nicht immer erfüllt sich am Urlaubsort, was der Veranstalter im Katalog vollmundig versprochen hat. So wehren Sie sich erfolgreich gegen Mängel und holen sich zumindest einen Teil Ihres Urlaubsgeldes zurück:

Generell muss man zwischen bloßen Unannehmlichkeiten und echten Mängeln unterscheiden. Flugverspätungen, unfreundliches Hotelpersonal oder selbst verschuldete Unfälle gehören zu den Unannehmlichkeiten. Ein echter Mangel liegt immer dann vor, wenn Leistungen nicht erbracht werden, die im Reisevertrag vereinbart worden sind. Dazu gehören beispielsweise der fehlende versprochene Meerblick, das bei der Ankunft überbuchte Hotel oder eine Lebensmittelvergiftung wegen mangelhafter Hygiene. In diesen Fällen können Sie Gewährleistungsansprüche geltend machen. Die Höhe richtet sich immer nach der Schwere des jeweiligen Mangels. Als Richtlinie gibt die „Frankfurter Tabelle“ Auskunft über die gängigen Reisepreisminderungen bei typischen Mängeln. Expertin Anja-Mareen Knoop von der Advocard Rechtsschutzversicherung erklärt dazu: „Viele Gerichte nutzen die Frankfurter Tabelle als Orientierungshilfe, allerdings ist sie weder für den Gesetzgeber noch für die Reiseveranstalter verbindlich.“

Um Ihre Ansprüche nicht zu verlieren, müssen Sie unbedingt noch vor Ort Ihrer Reiseleitung die Mängel mitteilen, diese schriftlich festhalten und bestätigen lassen und Abhilfe verlangen. Geht das nicht, muss sofort der Veranstalter in Deutschland benachrichtigt werden. Damit bekommt der Veranstalter die Chance, Mängel direkt zu beheben. Gibt es vor Ort keine Abhilfe, muss die Reklamation spätestens einen Monat nach Rückkehr schriftlich beim Reiseveranstalter erfolgen. Um Ihre Erfolgschancen zu erhöhen, sollten Sie die Mängel möglichst genau dokumentieren – am besten mit Fotos, genauer Beschreibung und den Anschriften möglicher Zeugen. (zurück. Wichtig: zum Beweis fotografieren! Foto: Advocard/News-Reporter.NET/as)

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2 Antworten zu “Service – Reisemängel richtig reklamieren”

  1. Das sieht ja echt schlecht ! Wenn jemand dieses Foto als Werbung nutzt, dann werden doch keine Leute da kommen.Ist doch normal , war das irgendwann einen Schwimmbad…?:)

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  2. Wenn mir so etwas passieren sollte würde ich direkt abreisen. Da kann man ja sich vorstellen wie das Hotel aussieht – sicherlich nicht sehr ästhetisch. Das ist ja ein Alptraum!

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